Drucken

Tipps zum Umgang mit sozialen Netzwerken

Was sind soziale Netzwerke?
„Facebook“ oder „Schüler VZ“ sind wohl die bekanntesten sozialen Netzwerke. Die Jugendlichen chatten oder mailen miteinander, sie tauschen Fotos aus oder erzählen von aktuellen Ereignissen auf ihrer „Pinnwand“.


Welche Gefahren gibt es?

Auf Facebook heißt es dazu in den Nutzungsbedingungen:
„Du wirst keine Inhalte auf Facebook posten oder Handlungen auf Facebook durchführen, welche die Rechte einer anderen Person oder das Gesetz verletzen.“

Andere öffentlich bloßzustellen ist nicht nur gemein, sondern auch verboten! Sie als Eltern sind also dazu aufgerufen, zu überprüfen, was Ihr Kind in sozialen Netzwerken tut! Die Schule kann hier nur sehr bedingt eingreifen, da sich solche Cyber-Mobbing-Attacken immer im privaten Bereich  ereignen!


Übrigens: In den Nutzungsbedingungen von Facebook ist unter dem Punkt „Sicherheit der Konten“ zu lesen:
„Du wirst Facebook nicht verwenden, wenn du unter 13 Jahre alt bist.“

Das bedeutet, dass Sie als Eltern dazu verpflichtet sind, zu kontrollieren, ob Ihr Kind sich unerlaubterweise bei Facebook angemeldet hat. Zu Ihrer Aufsichtspflicht gehört es auch, die Privatsphäre-Einstellungen und auch die Einträge, Fotos etc. zu kontrollieren, um das eigene Kind, aber auch andere Kinder (vor z.B. diffamierenden Einträgen) zu schützen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserem Flyer zum Thema Cybermobbing.