Das Land NRW hat in seiner neuen Coronaschutzverordnung die Beschlüsse der MinisterpräsidentInnen aus der KW 11 umgesetzt. Dies bedeutet eine Veränderung in den Hygienevorschriften für die Schulen:
Maskenpflicht
Die Pflicht zum Tragen einer Maske im Schulgebäude (also auch im Unterricht) gilt bis Samstag, den 02.04.2022. Ab Montag, den 04.04.2022, wird diese Pflicht aufgehoben. Dies bedeutet, dass ab diesem Tag weder auf dem Schugelände noch im Schulgebäude das Tragen einer Maske verpflichtend ist. Freiwillig können Schülerinnen und Schüler weiterhin eine Maske tragen. Die Schule darf eine Maskenpflicht ausdrücklich nicht eigenständig verhängen. Klären Sie gemeinsam mit Ihrem Kind, ob angesichts der aktuell hohen Infektionszahlen das weitere Tragen einer Maske angemessen und sinnvoll ist.
Testpflicht
Die Verpflichtung zur Teilnahme an den schulischen Testungen (zumindest für nicht Immunisierte und Genesene) endet mit den Osterferien. Nach den Osterferien (also ab Montag, den 25.04.2022) wird es keine anlasslosen Tests mehr geben. Ob es bestimmte Anlässe für Testungen geben wird, ist noch nicht bekannt.
Das Ministerium teilt mit, dass trotz der getroffenen Entscheidungen die Entwicklung der Infektionszahlen weiterhin beobachtet wird und es ggf. zu einer Änderung der Beschlüsse kommen kann.
An unserer Schule bewegt sich die Zahl der Infektionen insbesondere in den unteren Jahrgängen weiterhin auf relativ hohen Niveau. Im Kollegium haben wir seit Beginn der Pandemie den höchsten Stand an Infektionen.